M Transport & Reinigung Service M Transport & Reinigung Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen M Transport & Reinigung Service (Einzelunternehmen, 8586 Ennetaach, Kanton Thurgau; nachfolgend «wir») und unseren Kunden. Sie gelten für alle unsere Dienstleistungen, insbesondere Umzugsreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.

1. Geltungsbereich

1.1Diese AGB gelten für alle Offerten, Verträge und Leistungen von uns gegenüber Privatpersonen (Konsumentinnen und Konsumenten) und Geschäftskunden, insbesondere für Umzugs- bzw. Endreinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung sowie damit verbundene Nebenleistungen.

1.2Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte gehen diesen AGB vor.

1.3Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Ist eine Bestimmung dieser AGB im Einzelfall nicht anwendbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.4Diese AGB sind jederzeit unter www.mservice.ch/agb abrufbar. Auf Wunsch senden wir sie dem Kunden per E-Mail zu. Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

2. Offerte & Vertragsabschluss

2.1Eine Anfrage, auch über unser Online-Formular, ist unverbindlich und kostenlos. Unsere Offerte beruht auf den Angaben des Kunden (z. B. Objektart, Fläche, Anzahl Zimmer, Zustand und Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit, Möblierung, gewünschter Leistungsumfang) und ist, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Offertdatum gültig.

2.2Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte unterschrieben oder uns per E-Mail oder WhatsApp ausdrücklich bestätigt hat. Mit dieser Bestätigung erklärt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis nehmen konnte und akzeptiert.

2.3Mündliche Nebenabreden und spätere Änderungen sind nur gültig, wenn wir sie in Textform (E-Mail oder WhatsApp genügt) bestätigt haben.

2.4Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben vollständig und richtig sind. Wir dürfen Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, solange kein Vertrag zustande gekommen ist.

3. Leistungsumfang, Preise & Mehraufwand

3.1Massgebend ist der in der Offerte beschriebene Leistungsumfang. Reinigungsmittel, Geräte, Anfahrt und Material sind im Preis enthalten, sofern in der Offerte nichts anderes steht.

3.2Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken (CHF). Wir sind derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird daher keine Mehrwertsteuer berechnet oder ausgewiesen. Werden wir mehrwertsteuerpflichtig, gilt dies für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt zustande kommen (bei Dauerverträgen ab Ankündigung nach Ziffer 9.3); die Mehrwertsteuer wird dann zusätzlich ausgewiesen.

3.3Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich offeriert: Räumungen und Entsorgung, Reparatur-, Maler- und Sanierungsarbeiten, Schädlings- und Schimmelbekämpfung sowie Spezialreinigungen (z. B. nach Brand-, Wasser- oder Messie-Schäden).

3.4Entspricht das Objekt den Angaben des Kunden nicht (z. B. grössere Fläche, zusätzliche Räume, deutlich stärkere Verschmutzung, Mehrgewicht, erschwerter Zugang), informieren wir den Kunden, sobald dies erkennbar ist, und schlagen vor der Ausführung eine Preisanpassung vor. Mehraufwand wird nur nach Absprache verrechnet. Stimmt der Kunde nicht zu, dürfen wir nach unserer Wahl die Leistung im offerierten Umfang ausführen, soweit dies zumutbar ist, oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachter Aufwand ist in diesem Fall zu vergüten.

3.5Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden werden gesondert berechnet. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspäteter Zugang), verrechnen wir mit CHF 40.– pro Stunde. Dieser Ansatz gilt nur für Wartezeiten; für die Reinigungsleistungen gelten die Preise der jeweiligen Offerte.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1Damit wir die Arbeiten wie vereinbart ausführen können, verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:

  • Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt sicherstellen (inkl. Schlüssel, Codes, Lift- und Hausverwaltungsfreigaben).
  • Wasser (inkl. Warmwasser, soweit vorhanden) und Strom kostenlos bereitstellen.
  • Eine Parkmöglichkeit für das Fahrzeug nahe am Objekt ermöglichen (allfällige Parkgebühren trägt der Kunde).
  • Wertsachen, Bargeld, Dokumente und besonders empfindliche oder wertvolle Gegenstände vor Arbeitsbeginn entfernen oder uns darauf hinweisen.
  • Bereits bestehende Schäden und Besonderheiten (z. B. Kratzer, Abnutzungen, empfindliche oder spezielle Oberflächen, nicht fachgerecht montierte Einrichtungen) vor Arbeitsbeginn mitteilen.
  • Haustiere so unterbringen, dass die Arbeiten ungestört und sicher möglich sind, und uns auf Allergien oder Besonderheiten hinweisen.
  • Uns auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Objekt hinweisen (z. B. Schimmel, Schädlinge, Asbestverdacht, Spritzen, starke Vermüllung).

4.2Bei möblierten oder teilmöblierten Objekten führen wir die Arbeiten nach vorheriger Absprache durch. Möbel und Gegenstände verschieben wir nur, soweit dies zumutbar und gefahrlos möglich ist; schwere oder empfindliche Gegenstände und angeschlossene Geräte werden nicht verschoben.

4.3Bei erheblichen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken dürfen wir die Arbeiten verweigern oder unterbrechen. Der bis dahin entstandene Aufwand ist zu vergüten.

5. Zutritt, Schlüssel & Übergabe

5.1Wir behandeln Schlüssel, Codes und andere Zutrittsmittel sorgfältig, bewahren sie sicher auf und verwenden sie ausschliesslich für den vereinbarten Auftrag.

5.2Nach Abschluss der Arbeiten übergeben wir das Objekt bzw. die Schlüssel so, wie es mit dem Kunden vereinbart wurde: persönlich, in den Briefkasten oder an einem vorab vereinbarten Ort. Die Übergabe kann in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden; es dient als Beweismittel.

5.3Ab der Übergabe geht die Gefahr für Verlust oder Diebstahl der Schlüssel auf den Kunden über. Das gilt insbesondere beim Einwurf in den Briefkasten oder bei der Hinterlegung an einem vereinbarten Ort.

5.4Als Zeitpunkt der Ablieferung des Werks gilt die persönliche Übergabe, die Rückgabe der Schlüssel gemäss Ziffer 5.2 oder unsere Mitteilung per E-Mail oder WhatsApp, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, je nachdem, was zuerst eintritt.

6. Ausführung, Termine & Verhinderung

6.1Wir führen die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus. Wir dürfen Hilfspersonen und Dritte beiziehen; für deren Arbeit bleiben wir verantwortlich.

6.2Können die Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, fehlendes Wasser oder fehlender Strom, nicht geräumtes Objekt), nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet. Wir rechnen dabei ersparte Aufwendungen und einen anderweitig erzielten Verdienst an.

6.3Bei Ereignissen ausserhalb unseres Einflusses (z. B. Krankheit, Unfall, Unwetter, Strassensperrungen, behördliche Anordnungen) dürfen wir den Termin verschieben. Wir informieren den Kunden umgehend und bieten einen Ersatztermin an. Ist dieser für den Kunden nachweislich unzumutbar (z. B. wegen einer fixen Wohnungsabgabe), kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

6.4Aussenarbeiten wie die Fensterreinigung hängen von der Witterung ab und können verschoben werden.

7. 48-Stunden-Zufriedenheitsgarantie & Mängelrüge

7.1Auf unsere Reinigungsarbeiten gewähren wir eine kostenlose Nachbesserung bei Mängeln, die innerhalb von 48 Stunden ab Ablieferung (Ziffer 5.4) gemeldet werden. Reklamationsformular

7.2Der Kunde bzw. sein Vertreter (z. B. die Liegenschaftsverwaltung) prüft das Werk unverzüglich nach der Ablieferung. Mängel sind uns innerhalb der 48 Stunden in Textform (E-Mail oder WhatsApp), möglichst mit Fotos und genauer Beschreibung, zu melden. Dafür kann auch unser Reklamationsformular verwendet werden.

7.3Mängel, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 48 Stunden danach, zu melden.

7.4Bei rechtzeitig gemeldeten Mängeln im vereinbarten Leistungsumfang reinigen wir innerhalb angemessener Frist kostenlos vor Ort nach. Dazu ist uns der Zugang zum Objekt zu gewähren. Die Art der Nachbesserung bestimmen wir.

7.5Gelingt die Nachbesserung nicht oder wird sie von uns nicht innert angemessener Frist durchgeführt, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden (insbesondere Preisminderung, bei erheblichen Mängeln Rücktritt, Art. 368 OR) vorbehalten.

7.6Nicht unter die Garantie fallen Mängel, die sich durch Reinigung nicht beseitigen lassen (z. B. Abnutzung, Verfärbungen, eingebrannte Flecken, Kalk- und Materialschäden, Vorschäden), Verschmutzungen, die nach der Ablieferung entstanden sind (z. B. durch Nachfolgearbeiten, Nutzung oder Umzug), sowie Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.

7.7Wird ein erkennbarer Mangel nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet, gilt das Werk als genehmigt (Art. 370 OR). Versteckte Mängel nach Ziffer 7.3 bleiben davon ausgenommen.

7.8Wir schulden eine fachgerechte Reinigung im vereinbarten Umfang. Eine persönliche Anwesenheit unsererseits bei der Wohnungsabgabe mit der Verwaltung oder dem Vermieter erfolgt nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung. Auf die subjektive Beurteilung durch Dritte haben wir keinen Einfluss; wir beheben jedoch von ihnen innerhalb der Frist gerügte Mängel im Rahmen dieser Garantie.

8. Absage, Verschiebung & Stornierung

8.1Der Kunde kann einen Termin jederzeit in Textform absagen oder verschieben. Für den von uns reservierten Termin gelten folgende pauschale Entschädigungen, bezogen auf den vereinbarten Offertpreis:

  • Mehr als 48 Stunden vor dem Termin: kostenlos.
  • Zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: 50 %.
  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen bzw. fehlendem Zugang: 100 %.

8.2Diese Pauschalen gelten als Entschädigung für den reservierten Termin und den entgangenen Verdienst. Der Kunde kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir bemühen uns, den Termin anderweitig zu belegen, und rechnen daraus erzielte Einnahmen und ersparte Aufwendungen an. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden (Art. 377 OR) bleibt vorbehalten.

8.3Bei kurzfristigen Absagen wegen Krankheit oder Notfall prüfen wir im Einzelfall Kulanz. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

9. Dauerleistungen (Unterhalts- & Gebäudereinigung)

9.1Bei wiederkehrenden Reinigungen gelten Intervall, Wochentage und Preis gemäss Offerte. Absagen einzelner Termine richten sich nach Ziffer 8.

9.2Dauerverträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform auf das Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte (insbesondere Art. 404 OR) bleiben vorbehalten. Bis zur Beendigung ausgeführte Leistungen sind zu bezahlen.

9.3Preisanpassungen bei Dauerverträgen (z. B. wegen Lohn- oder Materialkosten) kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb dieser Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

10. Zahlung

10.1Die Zahlung erfolgt nach Beendigung der Arbeiten in bar, per TWINT oder auf Rechnung. Bei grösseren Aufträgen oder Neukunden dürfen wir eine Anzahlung verlangen.

10.2Die Rechnung (inkl. QR-Rechnung) senden wir per E-Mail oder Post an die gewünschte Adresse. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum netto. Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen; der unbestrittene Teil ist fristgerecht zu bezahlen.

10.3Mit Ablauf der Zahlungsfrist (Verfalltag) kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Wir dürfen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie angemessene Mahnspesen verrechnen. Weitergehender Verzugsschaden und die Kosten einer Betreibung bleiben vorbehalten.

10.4Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt sind.

11. Haftung

11.1Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen bei der Ausführung der Arbeiten verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für direkte Schäden, und zwar höchstens bis zum Auftragswert, begrenzt auf CHF 5 000 pro Schadenfall. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Absicht, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden (Tod, Körperverletzung) sowie überall, wo zwingendes Recht es vorschreibt, bleibt die Haftung unberührt.

11.3Keine Haftung übernehmen wir für Vorschäden und bestehende Mängel, die uns nicht vor Arbeitsbeginn mitgeteilt wurden, für Schäden an mangelhaften, nicht fachgerecht montierten oder bereits beschädigten Gegenständen oder Einrichtungen, für nicht erkennbar ungeeignete oder nicht deklarierte Materialien und Oberflächen sowie für Wertsachen und Bargeld, die trotz Hinweis nicht entfernt wurden. Vorbehalten bleibt grobes Verschulden.

11.4Schäden sind uns unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach der Entdeckung, in Textform mit Fotos zu melden; uns ist die Besichtigung zu ermöglichen. Bei späterer Meldung trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass der Schaden bei den Arbeiten entstanden ist.

11.5Der Kunde hält für Zutrittsmittel Ersatzschlüssel bereit. Bei Verlust eines Schlüssels haften wir nur bei Verschulden und im Rahmen von Ziffer 11.2.

12. Kommunikation, Fotos, Vertraulichkeit & Datenschutz

12.1Wir kommunizieren mit dem Kunden per E-Mail, Telefon und WhatsApp. Bei WhatsApp werden Daten durch den Betreiber des Dienstes verarbeitet. Wünscht der Kunde das nicht, teilt er uns das mit; wir nutzen dann E-Mail oder Telefon. Der Kunde hält seine Kontaktangaben aktuell.

12.2Wir dürfen zu Dokumentationszwecken (z. B. Zustand bei Arbeitsbeginn und Abschluss) Fotos von Räumen und Flächen erstellen. Personen und persönliche Dokumente fotografieren wir nicht. Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden, die er jederzeit widerrufen kann.

12.3Informationen über den Kunden und das Objekt, die wir bei der Ausführung erhalten, behandeln wir vertraulich.

12.4Personendaten bearbeiten wir ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzgesetz.

13. Schlussbestimmungen

13.1Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.2Wir dürfen diese AGB ändern. Für einen Auftrag gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt der Bestätigung der Offerte. Für Dauerverträge gelten Änderungen erst nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 30 Tagen; der Kunde kann in dieser Frist kündigen (Ziffer 9.2).

13.3Wir bemühen uns, Meinungsverschiedenheiten zuerst im direkten Gespräch einvernehmlich zu lösen. Der Kunde meldet uns Beanstandungen bitte zuerst direkt.

14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

14.1Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

14.2Gerichtsstand ist der Sitz des Einzelunternehmens in Ennetaach (Kanton Thurgau). Für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände (Art. 32 ZPO), insbesondere am Wohnsitz des Konsumenten.

Firmenangaben

Mejstrik Transport & Reinigung Service
8586 Ennetaach
Kanton Thurgau
Telefon: +41 78 345 80 72
WhatsApp: +41 78 345 80 72
E-Mail: info@mservice.ch
Web: www.mservice.ch

Stand: November 2026